Über mich

Eine vertrauensvolle Behandlung ...


... ist mir sehr wichtig. Deshalb möchte ich Ihnen einen Einblick in meinen Lebenslauf geben. Ich bin am 26.06.1981 in Heidelberg geboren. Aufgewachsen bin ich in der Kurstadt Bad Mergentheim.

Ausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin & Fußpflegerin an der Fachschule für Kosmetik und Fußpflege A. Neckermann in Würzburg.

Qualifizierte Ausbildung in Nagelmodellage

Lehrreiche Erfahrungen im Bereich Kosmetik, Fußpflege sowie Nageldesign im Kosmetikstudio Maribu in Neubrunn

Seit 2010 bin ich als "mobile Kosmetikerin & Fußpflegerin" im Raum Würzburg tätig. Mein Beruf ist sehr spannend und ich lerne viele interessante Menschen kennen. Ein vertrauensvoller Umgang ist Voraussetzung für meine Tätigkeit. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

 

KUNDENSTIMMEN

Was meine
Kunden sagen

  • Habe mich bei allen Behandlungen sehr wohl gefühlt.
    Julia Oberst
  • Absolut zuverlässig, pünktlich und professionell. Geht immer auf Wünsche und Interessen ein. Sehr gut ausgestattet und mehr als das nötige Know-How vorhanden. Preis/Leistung kann man nichts besseres finden.
    Don Ribacker
  • Das ist der Wahnsinn was du drauf hast, ob jung oder alt - man fühlt sich total wohl bei dir.
    Jessy Piet
  • 5 Sterne für Linda! Bin immer ganz begeistert und zufrieden
    Andrea Hehn
  • Tolle Nageldesigns, Gesichtsbehandlungen sehr entspannend. Immer wieder gerne!
    Katha Oppmann
 

Noch Fragen?

Schauen Sie sich gerne auf meiner Homepage um, erfahren mehr über mich, meine Arbeit
und entdecken meine vielseitigen Angebote. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
 
 

 

Das Podologengesetz


Seit dem 1.1.2002 ist das sogenannte Podologengesetz in Kraft getreten. Das Podologengesetz ist ein sog. Titelschutzgesetz. Durch dieses Gesetz werden nur die Titel “Podologe” und “med. Fußpfleger-in” geschützt. Durch das Podologengesetz wird jedoch nicht die Tätigkeit der Ausübung der medizinischen Fußpflege geschützt! Das bedeutet für Fußpfleger/innen im medizinischen Sinne:

• Sie dürfen die medizinische Fußpflege ausüben.
• Sie dürfen sich jedoch nicht “med. Fußpfleger-in” nennen!
• Erlaubt ist z.B. auf dem Praxisschild die Bezeichnung „medizinische Fußpflege“ zu führen.
 
 

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JA

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